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Anrechnung von Leistungen der beruflichen Grundbildung in der Schweiz

16.02.2021

Einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Anrechnung von Bildungsleistungen bei den Berufsabschlüssen von Erwachsenen in der Schweiz finden Sie hier...

Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Eine dieser Massnahmen ist der Berufsabschluss für Erwachsene.

In einem früheren Beitrag in diesem Blog haben wir beschrieben, dass in der Schweiz Erwachsene verschiedene Möglichkeiten haben, einen Berufsabschluss zu erwerben. Dazu gehört vor allem, dass bereits vorhandene Bildungsleistungen angerechnet werden und Erwachsene deshalb z.B. eine verkürzte Berufslehre machen können, oder dass sie von Teilen des Unterrichts oder von schulischen Teilen eines Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung genannt) dispensiert werden können.

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) hat im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Anrechnung von Bildungsleistungen bei den Berufsabschlüssen von Erwachsenen zu erstellt und im Oktober 2020 publiziert.

Obwohl die Anrechnung von Bildungsleistungen schon seit längerem möglich ist und einem Bedürfnis entspricht, gibt es bei der Umsetzung noch einiges zu verbessern. So gibt es z.B. noch nicht in allen Kantonen definierte Prozesse. Dazu wäre ein regelmässiger Austausch zwischen den Verantwortlichen in den Kantonen wichtig, um gemeinsame Kriterien zu definieren. Innerhalb der Kantone ist ebenfalls ein regelmässiger Austausch zwischen Berufsbildungsamt und Berufsberatung unerlässlich um Absprachen zwischen beratenden und entscheidenden Stellen zu treffen. Und auf jeden Fall sollte es einen verstärkten regelmässigen Austausch zwischen den Trägerschaften – z.B. Organisationen der Arbeit – den Lehrbetrieben und den Berufsfachschulen geben.

 

Den ganzen Bericht finden Sie unter zugehörige Dateien...

* Bild von Janno Nivergall auf Pixabay

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Zugehörige Dateien

  • Bericht_Auslegeordnung_Anrechnung_von_Bildungsleistungen.pdf 1 MB

Kommentare (11)

  1. Daphne John
    Daphne John am 17.02.2021
    Es ist schön, dass sich da etwas bewegt! Es stimmt wohl, dass das Gleichbehandlungsgesetz und die Idee, auf der es basiert, die Zugangsmöglichkeiten für alle bestimmt. Daraus folgt, dass die Bedingungen angepasst werden müssen. Wie nur kann die nötige Kommunikation zwischen allen Beteiligten organisiert werden?

    Kriterien und Methoden zu definieren ist sicherlich ein Schritt für eine Gleichbehandlung. Allerings sollte hierbei nicht so weit gegangen werden, dass das System steif wird und womöglich dadurch wieder Menschen ausgrenzt. Schon allein der Gedanke, dass alle online ein geschriebenes Dossier einreichen müssen, anstatt womöglich auch (online) persönliche befragt werden zu können - wie in der PDF beschrieben - überzeugt wenig, wenn man bedenkt, wie unterschiedlich Menschen, aber auch Berufsanforderungen und Erfahrungen sind.
  2. Hans-Joachim Borchert
    Hans-Joachim Borchert am 15.03.2021
    Das Berufsbildungsgesetz der Schweiz eröffnete formal geringqualifizierten Erwachsenen bereits vor fast 20 Jahren (2002) die Möglichkeit, durch Anerkennung (Validierung) erbrachter Bildungsleistungen (Handlungskompetenzen) zu einem Berufsabschluss gelangen. Es war ein wichtiger Ausgangs- und Referenzpunkt für unser ValiSkills-Projekt. Umso interessanter ist die Lektüre der sehr aufschlussreichen Analyse zum „Stand der Umsetzung der Anrechnung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung“.

    Überrascht haben mich die Heterogenität bei der Umsetzung des Bundesgesetzes in den Kantonen, eine fehlende Koordinierung auf Bundesebene und die festgestellte unterentwickelte Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten auf nationaler, interkantonaler und kantonaler Ebene. Den Autoren ist zuzustimmen, dass das Verfahren im Interesse der Gleichbehandlung der Beteiligten und der Transparenz landesweit einheitlich geregelt und umgesetzt werden sollte (Standards, Kriterien, Methoden, Prozesse). Das sollte darüber hinaus auch im wichtigen Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft und ihres Fachkräftebedarfs liegen.

    Im Zusammenhang mit der Validierung von Bildungsleistungen und dem Beleg von Handlungskompetenzen erwähnen die Autoren die in einigen Kantonen angewandte Dossiermethode (vs. persönliches Interview). Das französische VAE Verfahren (Validation des Acquis de l’Expérience) stützt sich gleichfalls auf diese Methode. In unserer Analyse des VAE stellten wir fest, dass der hohe Grad der Verschriftlichung für die Zielgruppe geringqualifizierter Erwachsener eine sehr hohe Hürde darstellt. Mangelnde soziale Unterstützung und/ oder fehlende qualifizierte Begleitung durch Fachpersonal führen hierbei häufig zu Abbruch und Scheitern. Angesichts der Analyseergebnisse (z.B. fehlendes Zusammenspiel von Beratung/ Begleitung und Entscheidung) wäre es deshalb interessant, in weiterführenden Untersuchungen Informationen über die diesbezüglichen Erfahrungen zu erhalten.
  3. Edwina Arty
    Edwina Arty am 16.03.2021
    In der Tat ist es immer wieder spannend, wie gesetzliche Grundlagen vorhanden sind, aber deren Umsetzung nicht Top-Down geschieht sondern vielmehr wächst, bis eine kritische Masse ein bestimmtes Problem hat. In diesem Fall ist es die Gruppe geringqualifizierter Erwachsener, die aus Migration aber sicher auch aus dem Schulsystem erwächst, das sie bereits überfordert und ungenügend unterstützt hat. Hier einen Ansatz zur Teilhabe zu untersuchen und zu fördern betrifft keinen geringen Prozentsatz der Bevölkerung.
  4. Dietmar
    Dietmar am 17.03.2021
    Ich habe ein Nachfrage zum Beitrag: Besteht für die Anrechnung von Bildungsleistungen berufserfahrener Erwachsener nach dem Berufsbildungsgesetz auch die Möglichkeit der Zertifizierung von Teilqualifikationen, z.B. als Zwischenschritt auf dem Weg zum vollwertigen Berufsabschluss?
  5. Karin Stammbach
    Karin Stammbach am 18.03.2021
    Meines Wissens gibt es leider keine Zertifizierung von Teilqualifikationen. In manchen Berufen gibt es sozusagen einen Abschluss auf zwei verschiedenen Leveln. Die niedrigere Qualifikation ist das Eidg. Berufsattest, das man auf ordentlichem Weg über eine zweijährige Lehrzeit erreichen würde, die höhere Qualifikation ist das Eidg. Fähigkeitszeugnis, das eine drei- oder vierjährige Lehrzeit voraussetzt.
    Um nur ein Beispiel zu nennen: für den Beruf Bäcker/-in-Konditor/-in-Confiseur/-in sind beide Abschlüsse möglich. Welche Rolle die Art des Abschlusses für die Inhaber oder Inhaberinnen im beruflichen Alltag dann bedeutet, kann ich nicht sagen. Ich könnte mir vorstellen, dass es für die praktischen Aspekte keinen Unterschied macht, weil die Schwelle wegen z.B. sprachlicher Schwierigkeiten zu hoch für das Fähigkeitszeugnis war.
  6. Karin Stammbach
    Karin Stammbach am 18.03.2021
    Ich war selbst von der doch sehr ernüchternden Bilanz in diesem Bericht erstaunt. Wie Achim Borchert erwähnt hat, gibt es die Validierung in der Berufsbildung in der Schweiz schon lange, aber mit der national einheitlichen Umsetzung steht es schlecht. Der fast schon für heilig erachtete Föderalismus - wir nennen das auch «Kantönli-Geist» - ist auf jeden Fall hier ein grosses Problem. Ich hoffe, dass die Studie bei allen Stakeholdern zur Kenntnis genommen wird und vor allem, dass auch entsprechende Konsequenzen folgen.
  7. Albert
    Albert am 19.03.2021
    @Unheitlichkeit: ich glaube, dass die Frage der Vereinheitlichung komplexer ist als der bloße Austausch über Standards, Kriterien, Methoden über Prozesse. Dahinter stehen ja auch politische Grundsatzentscheidungen, was Stellenwert solcher Verfahren betrifft und damit welche Ressourcen für die Anrechnungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Dossiers, die ich online einreiche kosten der öffentlichen Hand wahrscheinlich um einiges weniger als persönliche Gespräche.

    Art und Ablauf des Validierungsverfahren können aus meiner Sicht aber großen Einfluss darauf haben, wer sie "erfolgreich" durchläuft und wer nicht oder weniger erfolgreich (im Sinne nicht erfolgter Dispensation). Es stellt sich bei den einzelnen Verfahren dann auch die Frage, inwiefern sie nur berufliche Kompetenzen validieren und inwieweit sie - unitendiert - die Kompetenzen zum Absolvieren eines Validierungsverfahrens validieren. Betrachte ich die Methode "Online-Dossier" so fallen mir einige Berufsbereiche ein, wo das Reflektieren und Verschriftlichen persönlicher Kompetenzen nichts mit der persönlichen Arbeitsrealität zu tun hat.
  8. Pawlak
    Pawlak am 06.04.2021
    Bei der Lektüre dieses Artikels wird deutlich, dass sich der Prozess der Validierung von Qualifikationen in der Schweiz ständig weiterentwickelt. Dies ist ein gutes Beispiel für andere europäische Länder. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob es einen Unterschied bei der Validierung von Qualifikationen in den Kantonen gibt? Gibt es Bemühungen, das System landesweit zu vereinheitlichen?
  9. Kees Schuur
    Kees Schuur am 09.04.2021
    Ein gutes Beispiel ....

    Dieses Beispiel aus der Schweiz zeigt eines der Kernprobleme von VPL und von Bildung im Allgemeinen. Es gibt viele Akteure (Zentralregierung Kantone lokale Regierung, Unternehmen, Bildung, Branchenorganisationen, Arbeitgeberorganisationen, Arbeitnehmerorganisationen), Gesetze/Verordnungen, Systeme, Prozesse und Verfahren und vor allem eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Akteuren; alles zusammen ein sehr komplexes System.

    Es zeigt das Hauptproblem, vor dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Regierung und Bildung stehen, und dass möglicherweise das gesamte System, das sich im Industriezeitalter entwickelt hat, neu gestaltet werden muss, wobei VPL ein Katalysator sein kann.
    Die Schweiz hat, wie viele andere Länder auch, eine Geschichte der Entwicklung in der Agrargesellschaft, der Entwicklung in der Industriegesellschaft und jetzt in einer sehr dynamischen Wissens- und Netzwerkgesellschaft hinter sich. In der Schweiz arbeiten nur noch 2,6% der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft, 20,7% in der Industrie und 76,7% im Dienstleistungssektor..... Dabei hat die Schweiz, wie die anderen Länder auch, spezifische Herausforderungen. Wie zum Beispiel:
    - Von der Beschäftigung (Employment/Job) zur Beschäftigungsfähigkeit (employability/nachhaltig produktiv bleiben)
    - Schulabbrecher (z.B.: "Nur 13 Prozent - und damit etwa jeder Achte - sind durchgehend im Unterricht anwesend") *)
    - Die Älteren müssen länger arbeiten und lernen.
    - Das formale System der Anerkennung von Kompetenzen gegenüber der informellen Anerkennung (bis zu 85 %) über Netzwerke.
    - Unternehmen mit eigenen Standards.
    Mindestens 40% müssen einen Hochschulabschluss haben.
    - Das Schweizerische Dienstleitungszentrum Berufsbildung (SDBB) arbeitet mit 2437 (!) Berufen (www.beratung.ch).
    - Regierung: Bildung ist Sache der Kantone (26x) .... "Was die Ergebnisse für die einzelnen Kantonen konkret bedeuten und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt, gilt es deshalb von den Kantonen zu prüfen."
    - ESCO **) bietet Beschreibungen von 2942 Berufen und 13.485 Qualifikationen, die mit diesen Berufen verbunden sind" und es gibt immer noch viele Unterschiede zwischen den 27 Ländern.
    In solch komplexen, sich schnell verändernden Situationen greift die Regierung oft zu weiteren Gesetzen und Verordnungen, Mess- und Kontrollmechanismen, Qualitätskontrollen, Subventionsprogrammen für begrenzte Teile des Systems, mehr Forschung, mehr Ausbildung der Menschen im System, ....

    Die Schlussfolgerungen.....:

    Vereinheitlichung der Umsetzung für mehr Gleichbehandlung und Transparenz:
    Ist das der richtige Weg in einer Gesellschaft mit großer Vielfalt und Dynamik? Oder sollten wir uns bemühen, die Chancen von Diversity- und Komplexitätsmanagement zu nutzen?

    Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage:
    Bisher war dies für die Regierungen schwierig und es ist aufgrund der zunehmenden Komplexität zu erwarten, dass sich diese Situation nicht verbessern wird.

    Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses:
    Die Regelsysteme und Prozesse werden komplexer und damit wird es schwieriger, mein gemeinsames Verständnis zu erhalten oder zu verbessern.

    Überblick über aktuell eingesetzte Hilfsmittel:
    und Überblick über noch nicht verfügbare Hilfsmittel, vor allem für das Individuum, und möglicherweise weniger an bestehende Systeme gebunden, sondern mehr an die Akteure, die direkt in den Prozess der Kompetenzentwicklung (der Lernende, Jugendliche, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Ältere) und den Einsatz der Kompetenzen (Unternehmen, Freiwilligenorganisationen, etc.) eingebunden sind.

    Vermehrte Sensibilisierung und Zusammenarbeit aller involvierten Personen und Institutionen:
    Die Personen und Institutionen, die am meisten in den Weg des Lernens und Arbeitens involviert sind, sind das Individuum und der Arbeitgeber.

    Rollenspiele ('Einführung von VPL in realistischen Unternehmenssituationen und auf dem Land') mit verschiedenen Akteuren im VPL-Prozess, endeten fast alle in ausführlichen und teilweise heftigen Diskussionen zwischen Regierung (Gesetzgeber / Zuschussgeber), Bildungs- und Berufsberatern (Systembauer / Hilfsanbieter). Die Arbeiter und Arbeiterorganisationen und die Vertreter der Unternehmen wurden immer stiller und schließlich hielten sie den Mund ... und ihr Interesse nahm merklich ab)....

    Die Einführung von VPL läuft seit mehr als 20 Jahren (Frankreich seit 85 Jahren / VAE) und befindet sich noch in der Phase der Akzeptanz und Umsetzung. Die Zeit, die in der heutigen komplexen (/ chaotischen), dynamischen Zeit zur Verfügung steht, ist knapp.

    Vielleicht ist eine Pandemie nötig, um große Schritte zu machen. Sehen Sie sich zum Beispiel https://skilllab.io/ an, ein EU-Startup und einer der 20 Gewinner der globalen Google AI Impact Challenge. Skillllab hilft Menschen, ihre Fähigkeiten zum Ausdruck zu bringen und Wege zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe aufzuzeigen. Durch maschinelles Lernen macht es Berufserkundungen und Kompetenzbewertungen für jeden zugänglich. Skilllab ist basiert auf der europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe mit Beschreibungen von 2942 Berufen und 13.485 Fähigkeiten, die mit diesen Berufen verbunden sind.

    *) Heute schon geschwänzt” - Christa Wüthrich - wuethrich.eu/de/2020/05/17/heute-schon-geschwanzt/ (juli 2019)
    **) ESCO = European Skills, Competences, Qualifications and Occupation classification - https://ec.europa.eu/esco/portal/home
  10. Hartmut
    Hartmut am 18.05.2021
    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind eine wichtige Basis für ein geordnetes nationales Validierungsverfahren. Man erkennt aber auch das es es gilt dieses auch flexibel zu gestalten und bei Bedarf nach zu justieren. In DE wurde die gesetzliche Anpassung des Berufsbildungsgesetzes in puncto nationales Validierungsverfahren (siehe VALIKOM Transfer) gerade "vertagt"....sollte es aber dann irgendwann einmal beschlossen werden haben wir in DE zumindest den Vorteil das Berufsbildung in der Zuständigkeit des Bundes liegt und nicht bei den Ländern ("Kantonen")
  11. Sindy
    Sindy am 19.05.2021
    Viele interessante Kommentare. Meiner Meinung nach zeigen die kleinen Schwachstellen im beschriebenen Validierungsverfahren die Komplexität und den Austauschbedarf unter allen Akteuren, die es mitzudenken gilt. Wie weiter oben ebschrieben wird eine kritische Masse den Weiterentwicklungsbedarf vorantreiben, so dass man sagen kann: die Richtung stimmt. Und neue Technologien (wie oben z.B. in Form von KI benannt) könnten in Zukunft auch zur flexibleren Anwendung beitragen.

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