• Projekt
    • Das Projekt
    • Konsortium
    • Projekt_Valiskills2
    • Newsletter
    • LOGIN intern
  • Newsletter
    • Newsletter
  • ePortfolio
    • Anleitung
  • Blog
  • Kontakt
  • Polska
    • Übersetzer

Anrechnung von Leistungen der beruflichen Grundbildung in der Schweiz

16.02.2021

Einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Anrechnung von Bildungsleistungen bei den Berufsabschlüssen von Erwachsenen in der Schweiz finden Sie hier...

Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Eine dieser Massnahmen ist der Berufsabschluss für Erwachsene.

In einem früheren Beitrag in diesem Blog haben wir beschrieben, dass in der Schweiz Erwachsene verschiedene Möglichkeiten haben, einen Berufsabschluss zu erwerben. Dazu gehört vor allem, dass bereits vorhandene Bildungsleistungen angerechnet werden und Erwachsene deshalb z.B. eine verkürzte Berufslehre machen können, oder dass sie von Teilen des Unterrichts oder von schulischen Teilen eines Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung genannt) dispensiert werden können.

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) hat im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Anrechnung von Bildungsleistungen bei den Berufsabschlüssen von Erwachsenen zu erstellt und im Oktober 2020 publiziert.

Obwohl die Anrechnung von Bildungsleistungen schon seit längerem möglich ist und einem Bedürfnis entspricht, gibt es bei der Umsetzung noch einiges zu verbessern. So gibt es z.B. noch nicht in allen Kantonen definierte Prozesse. Dazu wäre ein regelmässiger Austausch zwischen den Verantwortlichen in den Kantonen wichtig, um gemeinsame Kriterien zu definieren. Innerhalb der Kantone ist ebenfalls ein regelmässiger Austausch zwischen Berufsbildungsamt und Berufsberatung unerlässlich um Absprachen zwischen beratenden und entscheidenden Stellen zu treffen. Und auf jeden Fall sollte es einen verstärkten regelmässigen Austausch zwischen den Trägerschaften – z.B. Organisationen der Arbeit – den Lehrbetrieben und den Berufsfachschulen geben.

 

Den ganzen Bericht finden Sie unter zugehörige Dateien...

* Bild von Janno Nivergall auf Pixabay

Teilen auf Facebook Teilen auf Twitter Teilen auf XING Teilen auf LinkedIn
Zurück

Zugehörige Dateien

  • Bericht_Auslegeordnung_Anrechnung_von_Bildungsleistungen.pdf 1 MB

Kommentare (1)

  1. Daphne John
    Daphne John vor 2 Wochen
    Es ist schön, dass sich da etwas bewegt! Es stimmt wohl, dass das Gleichbehandlungsgesetz und die Idee, auf der es basiert, die Zugangsmöglichkeiten für alle bestimmt. Daraus folgt, dass die Bedingungen angepasst werden müssen. Wie nur kann die nötige Kommunikation zwischen allen Beteiligten organisiert werden?

    Kriterien und Methoden zu definieren ist sicherlich ein Schritt für eine Gleichbehandlung. Allerings sollte hierbei nicht so weit gegangen werden, dass das System steif wird und womöglich dadurch wieder Menschen ausgrenzt. Schon allein der Gedanke, dass alle online ein geschriebenes Dossier einreichen müssen, anstatt womöglich auch (online) persönliche befragt werden zu können - wie in der PDF beschrieben - überzeugt wenig, wenn man bedenkt, wie unterschiedlich Menschen, aber auch Berufsanforderungen und Erfahrungen sind.

Neuen Kommentar schreiben