Viele Erwachsene haben durch bezahlte oder unbezahlte Arbeit, organisatorische Erfahrung oder Freizeitaktivitäten, die nicht durch Diplome oder andere formale Zeugnisse dokumentiert sind, viel und wertvolles Wissen erworben.
Die Bewertung dieser Kompetenz ist sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft wichtig. Im norwegischen Bildungssystem gibt es viele Möglichkeiten zur Echtzeit-Kompetenzbewertung.
Die Bewertung von früherem Lernen wird durch das Bildungsgesetz geregelt.
Reale (oder “echte”) Kompetenz wird anhand festgelegter Kriterien beurteilt und kann zur Zulassung zur Sekundarstufe II, zur Berufsschule oder zum Hochschulstudium und zur Befreiung von Teilen der Ausbildung führen.
Bewertung des vorherigen Lernens
NOKUT (Nationale Agentur für Qualität im Bildungswesen) ist eine Verwaltungsbehörde des Ministeriums für Bildung und Forschung. Seit einigen Jahren können sie auf Antrag die formelle ausländische Berufs- und Berufsausbildung im Sekundarbereich II bis hin zu norwegischen Handels- und Bildungsbriefen bewerten. Derzeit ist die Regelung in einigen ausgewählten Berufen auf Estland, Lettland, Litauen, Polen und Deutschland beschränkt. Die Bewertung bestimmt, ob die Ausbildung als gleichwertig mit der norwegischen Berufsausbildung oder dem norwegischen Diplom anerkannt werden kann.
Information und Anleitung
Der Bildungssektor ist dafür verantwortlich, über seine Angebote zu informieren und Orientierungshilfe zu geben. Darüber hinaus sind das Arbeitsleben und der freiwillige Sektor für die Bereitstellung von Informationen und Anleitungen in ihren Sektoren verantwortlich, insbesondere wenn es darum geht, das Fachwissen des Einzelnen zu dokumentieren. In vielen Landkreisen gibt es Karrierezentren, die auch allgemeine Informationen und Berufsberatung bieten.
Beurteilung der realen Kompetenze
Echte (“Reale”) Kompetenz ist das, was Sie durch bezahlte oder unbezahlte Arbeit, organisatorische Arbeit oder Freizeitaktivitäten gelernt haben. Wenn Sie keine formale Ausbildung als Grundlage für die Zulassung zur Ausbildung haben, können Sie die Zulassung auf der Grundlage Ihres vorherigen Lernens beantragen.
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