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Struktur und Funktionsweise des Realkompetanse- Validierungsverfahrens in Norwegen

27.08.2019

Die Verantwortung für die Erwachsenenbildung und die Validierung der beruflichen Kompetenzen in der Sekundarstufe II in Norwegen wurde den Bezirksgemeinden übertragen....

 

 

 

Viele Erwachsene haben durch bezahlte oder unbezahlte Arbeit, organisatorische Erfahrung oder Freizeitaktivitäten, die nicht durch Diplome oder andere formale Zeugnisse dokumentiert sind, viel und wertvolles Wissen erworben.

Die Bewertung dieser Kompetenz ist sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft wichtig. Im norwegischen Bildungssystem gibt es viele Möglichkeiten zur Echtzeit-Kompetenzbewertung.

Die Bewertung von früherem Lernen wird durch das Bildungsgesetz geregelt.

Reale (oder “echte”) Kompetenz wird anhand festgelegter Kriterien beurteilt und kann zur Zulassung zur Sekundarstufe II, zur Berufsschule oder zum Hochschulstudium und zur Befreiung von Teilen der Ausbildung führen.

Bewertung des vorherigen Lernens

NOKUT (Nationale Agentur für Qualität im Bildungswesen) ist eine Verwaltungsbehörde des Ministeriums für Bildung und Forschung. Seit einigen Jahren können sie auf Antrag die formelle ausländische Berufs- und Berufsausbildung im Sekundarbereich II bis hin zu norwegischen Handels- und Bildungsbriefen bewerten. Derzeit ist die Regelung in einigen ausgewählten Berufen auf Estland, Lettland, Litauen, Polen und Deutschland beschränkt. Die Bewertung bestimmt, ob die Ausbildung als gleichwertig mit der norwegischen Berufsausbildung oder dem norwegischen Diplom anerkannt werden kann.

Information und Anleitung

Der Bildungssektor ist dafür verantwortlich, über seine Angebote zu informieren und Orientierungshilfe zu geben. Darüber hinaus sind das Arbeitsleben und der freiwillige Sektor für die Bereitstellung von Informationen und Anleitungen in ihren Sektoren verantwortlich, insbesondere wenn es darum geht, das Fachwissen des Einzelnen zu dokumentieren. In vielen Landkreisen gibt es Karrierezentren, die auch allgemeine Informationen und Berufsberatung bieten.

Beurteilung der realen Kompetenze

Echte (“Reale”) Kompetenz ist das, was Sie durch bezahlte oder unbezahlte Arbeit, organisatorische Arbeit oder Freizeitaktivitäten gelernt haben. Wenn Sie keine formale Ausbildung als Grundlage für die Zulassung zur Ausbildung haben, können Sie die Zulassung auf der Grundlage Ihres vorherigen Lernens beantragen.

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Zugehörige Dateien

  • Valiskills_Struktur_und_Funktionsweise_des_Realkompetanse-_Validierungsverfahrens_in_Norwegen_-_Medium.pdf 1 MB

Kommentare (17)

  1. Karin B. Stammbach
    Karin B. Stammbach am 28.08.2019
    Ich finde es sehr interessant, dass in Norwegen die Validierung auch den Zugang zu Hochschulen ermöglicht. In der Schweiz können Personen, die parallel zur Berufslehre eine "Berufsmatur" abgeschlossen haben, direkt an eine pädagogische oder Fachhochschule gehen, für eine Universität (unter kantonalem Recht) oder die ETH (unter eidgenössischem Recht) benötigen sie aber noch den Abschluss einer "Passerelle" (Ergänzungsprüfung). Auf dieser Stufe gibt es keine Validierung.
    Ohne gymnasiale (allgemeinbildende) Matur gibt es, bei teilweise anerkannter Vorbildung im besten Fall die Möglichkeit einer reduzierten Aufnahmeprüfung.
    Mich würde interessieren, wie die Validierung in Norwegen konkret genutzt wird, sowohl für Berufsabschlüsse wie auch für den Zugang zu Hochschulen. Gibt es Zahlen?
    Und was bedeutet Kompetenzbewertung im Primar- und Sekundar I Bereich? Darunter kann ich mir nichts vorstellen. Sind das nicht ohnehin obligatorische Bereiche?
  2. Kees
    Kees am 03.09.2019
    Die Validierung kann verschiedene Zwecke haben. In Ihrem Blog erwähnen Sie die beiden Leitlinien: 1) Zugang zu verschiedenen Type und Niveaus des Bildungssystems und 2) Befreiung von der Teilnahme der Ausbildung. Beide sind auf Bildung fokussiert und der Bildungssektor ist verantwortlich.

    1.
    Eine 3. Variante ist der Validierung von beruflichen Kompetenzen. Inwieweit ist es möglich, die Anerkennung der Kompetenzen auf der Grundlage eines Kompetenzprofils eines bestimmten Berufs (das von der Geschäftswelt erstellt wurde) zu erhalten: als a) Teilzeugnisse bestimmter Lernergebnisse oder als b) formelles Berufsdiplom (gleichwertig ein´ Schulabschluss')? Kann zum Beispiel ein älterer Arbeitnehmer mit langjähriger Erfahrung in einem bestimmten Bereich ein Berufsdiplom erhalten, das auf den erworbenen Kompetenzen basiert, oder mit anderen Worten: ein Diplom erhalten kann, ohne die Berufsschule zu besuchen?

    2. Wofür fallen die Kosten für ein Validierungsverfahren an?
    - die Person?
    - die Regierung?
    - die Schulen?
    - Geschäft?

    3. Was / wer sind die ´Guides´? Sind sie die Schieferlinien oder sind sie Führer und welche Rolle spielen sie?
  3. Hans-Joachim Borchert
    Hans-Joachim Borchert am 05.09.2019
    Als wir vor 10 Jahren begannen, uns mit dem Thema der Anerkennung von Handlungskompetenzen berufserfahrener Erwachsener ohne Berufsabschluss (formal Geringqualifizierte) zu befassen, schauten wir insbesondere auch auf Norwegen und das dortige „Realkompetanse“- Validierungsverfahren.
    Beeindruckt hat uns dabei u.a. der Rechtsanspruch jedes erwachsenen Norwegers auf eine umfassende Kompetenzbewertung für unterschiedliche Ziele der beruflichen Laufbahnberatung, abschlussorientierten Weiterbildung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse usw.

    Im Beitrag wird erläutert, dass für die verschiedenen Validierungsziele einheitliche Kompetenzkriterien definiert sind. Die Durchführung des Verfahrens liegt jedoch in der Verantwortung der Provinzverwaltungen als ”zuständige Stellen” und wird durch diese unterschiedlich geregelt. Weiterhin kommt dafür das Internetportal Vigo (vigo.no) zum Einsatz.
    Interessant ist dazu die zitierte NIFU- Untersuchung zur Teilnehmerzufriedenheit. Während Anleitung und Bewertungsergebnisse darin positiv bewertet sind, wird das Onlineverfahren als Schwachstelle, d.h. für die Zielgruppe nicht adäquat beschrieben. Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?
    Ein sehr wichtiger Aspekt ist m.E. die erwähnte unbefriedigende Akzeptanz von Validierungen auf Arbeitgeberseite. Ich würde gern Näheres über die Gründe erfahren. Die Akzeptanz, also die gesellschaftliche Anerkennung einer Validierung als gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss ist letztlich entscheidend für deren „Verwertbarkeit“ auf dem Arbeitsmarkt und damit das entscheidende Kriterium für den Erfolg dieses alternativen Verfahrens.

    Ich freue mich auf die Gelegenheit, während unseres bevorstehenden Projekttreffens in Bergen, aus den langjährigen norwegischen Erfahrungen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung von „Realkompetanse“ zu lernen.
  4. Øivind
    Øivind am 20.09.2019
    Karin,
    Hier sind Definitionen von "Realkompetanse" in Norwegen:
    «Realkompetanse ist jede Kompetenz, die durch formales, nicht formales oder informelles Lernen erworben wird. Das heißt, alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine Person durch Bildung, bezahlte oder unbezahlte Arbeit, organisatorische Erfahrung, Freizeitaktivitäten oder auf andere Weise erworben hat.

    Die Definition von "realkompetanse" basiert auf der Erkenntnis, dass Lernen in vielen Kontexten und in verschiedenen Bereichen stattfindet, und bedeutet, dass Kompetenzen erreicht werden können, die gleich sind und dem Kompetenzniveau entsprechen, das innerhalb des formalen Bildungssystems erreicht wird. “

    «Bei der Kompetenzbewertung wird die Kompetenz des Einzelnen anhand festgelegter Kriterien bewertet. Die Beurteilung kann zu einer verminderten Ausbildung, Zulassung zum Studium, Befreiung von Teilen eines Programms, einem neuen Arbeitsplatz oder einem höheren Gehalt führen."
    Quelle: Kompetanse Norge (https://www.kompetansenorge.no/realkompetanse/realkompetansevurdering/)
    Information in English: https://www.kompetansenorge.no/English/

    Wir verstehen nicht deine Frage: "Und was bedeutet Kompetenzbewertung im Primar- und Sekundar I Bereich?" Bitte erläutern.
  5. Øivind
    Øivind am 20.09.2019
    Beurteilung der formellen Kompetenz, Quelle VIGO:

    "Sie haben das Recht, Ihre Vorkenntnisse bei der Beantragung der Sekundarstufe II mit Erwachsenenbildung beurteilen zu lassen. "Realkompetanse" ist die Kompetenz, die Sie durch formale Bildung und durch Teilnahme am Arbeits- und Sozialleben, durch Kurse, interne Schulungen und dergleichen erworben haben. Ziel ist es, das Trainingsprogramm an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

    Die tatsächliche Kompetenz sollte auf der Grundlage der aktuellen Lehrpläne für Fächer beurteilt werden, die sowohl gemeinsame Fächer als auch Programmfächer sein können.
    Wenn die "Realkompetanse" der durch formelle Schulung erlangten Kompetenz entspricht, muss sie genehmigt werden. Sie können das Thema ganz oder teilweise genehmigen lassen.
    Zugelassene Fachkompetenz ist gleichbedeutend mit dem Bestehen des Faches.
    Die anerkannte "Realkompetanse" muss mit einem Kompetenznachweis, möglicherweise mit einem Diplom, dokumentiert werden.
    Für Fächer aus Vg3-Lehrplänen in Berufsbildungsprogrammen können Sie keine Bewertung der tatsächlichen Kompetenzen als Abschluss erhalten.
    Wenn Sie ein Erwachsener ohne das Recht auf Sekundarstufe II sind, haben Sie Anspruch auf eine Prüfung Ihrer tatsächlichen Befähigung, wenn Sie von der Gemeinde oder der Arbeits- und Sozialverwaltung (NAV) an die Kreisgemeinde verwiesen werden. Die Bezirksregierung kann auch die Kompetenz anderer Erwachsener einschätzen, die Leistung dann aber bezahlen."
    https://www.vilbli.no/nb/nb/no/realkompetansevurdering/a/028784
  6. Øivind
    Øivind am 20.09.2019
    Kees,
    1
    Ja, es ist möglich, die Anerkennung der Kompetenzen auf der Grundlage eines Kompetenzprofils eines bestimmten Berufs (das von der Geschäftswelt erstellt wurde) zu erhalten sowohl als Teilzeugnisse bestimmter Lernergebnisse und auch als formelles Berufsdiplom (gleichwertig ein 'Schulabschluss')?

    Und auch zum Beispiel ein älterer Arbeitnehmer mit langjähriger Erfahrung in einem bestimmten Bereich kann ein Berufsdiplom erhalten, das auf den erworbenen Kompetenzen basiert, oder mit anderen Worten: er/sie kann ein Diplom erhalten, ohne die Berufsschule zu besuchen.

    2.
    Was kostet ein Validierungsverfahren?
    - die Person? Erwachsene mit dem Recht auf Erwachsenenbildung haben das Recht auf (kostenlose) Beurteilung der tatsächlichen Kompetenzen. Erwachsene ohne Anspruch müssen in der Regel einen Selbstbehalt zahlen, der je nach Umfang variiert. Vollständige Beurteilung auf einer Ebene (ex vg1) mit durchschnittlichen NOK-Kosten für externe Fachberater. NOK 6000.-
    - die Regierung? Habe keine Daten dazu.
    - die Schulen? Erstattungsplan über den Schulbesitzer - in unserem Fall die Kreisgemeinde
    - Geschäft? Wenn das Unternehmen dies in einer formalisierten Vereinbarung (FPJ) durchführt, handelt es sich um ein Rückerstattungssystem durch den Schulbesitzer.

    3.
    "Was / wer sind die ´Guides´? Sind sie die Schieferlinien oder sind sie Führer und welche Rolle spielen sie?"
    Wir verstehen nicht die Frage (´Guides´? 'Schieferlinien')?
  7. Martin Stark
    Martin Stark am 25.09.2019
    Ich fand den Besuch der Erwachsenenbildungseinrichtung in Norwegen sehr spannend. Soweit ich es in Erinnerung habe ist der Zulassung zu Schulungen zur Abdeckung des Nachschulungsbedarfs ein Auswahlverfahren vorangestellt. Leider habe ich mir diese Frage erst nach unserem Besuch gestellt. Wie funktioniert dieses Auswahlverfahren? Handelt es sich um eine "Bestenauswahl" (es gibt 100 Ausbildungsplätze, die an die 100 besten BewerberInnen vergeben werden) oder um eine "Geeignetenauswahl" (beim Validierungsverfahren muss ein bestimmter Leistungswert erreicht werden, um Zugang zu Schulungen zu erhalten) bzw. gibt es noch weitere bspw. "soziale" Auswahlkriterien?
  8. Franziska Feuerstein
    Franziska Feuerstein am 25.09.2019
    Ich finde das Verfahren sehr interessant. In Österreich haben wir auch Verfahren bspw. zur Erlangung des Hochschulzuganges. Diese bestehen aber im Grunde nur aus Prüfungen über die notwendigen Lerninhalte (Abschluss der Sekundarstufe II, in Österreich als Matura bezeichnet). Schul- bzw. Kursbesuch zur Vorbereitung zur Prüfung erfolgt allerdings auf freiwilliger Basis, d.h. auch ohne Kursbesuch kann ein Abschluss erlangt werden. Mit Blick auf das norwegische System würde mich interessieren, ob es hier auch so eine Möglichkeit gibt, also bspw. auf Basis des Validierungsverfahrens kein Nachschulungsbedarf identifiziert wird, also ich bereits über alle notwendigen Kompetenzen für das jeweilige Bildungslevel verfüge. Erhalte ich dann sofort einen Befähigungsnachweis oder ist ein Schulbesuch immer erforderlich?
  9. Øivind
    Øivind am 27.09.2019
    Martin,
    Nein, es handelt sich nicht um eine "Bestenauswahl" oder was ähnliches.

    Wie wir auf dem Projekttreffen in Lønborg in Norwegen gehört haben, haben wir in Norwegen einen gesetzlichen Anspruch auf Fortbildung. Jeder, der einen legalen Wohnsitz hat, hat auch das Recht, die Ausbildung auf der Sekundarstufe II abzuschließen.
  10. Hartmut
    Hartmut am 28.09.2019
    Ein einheitliches gesetzlich geregeltes Validierungs-Verfahren wie es in NO existiert, davon sind wir in DE leider noch sehr weit entfernt. Bei uns in DE werden aktuell für jede Zielgruppe (DE, Migranten, Bleiberechtigte, Flüchtlinge, ...) eigene Validierungsverfahren innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen mehr oder weniger erfolgreich "erprobt"... um dann später (?) zu entscheiden ob wir einen gesetzlichen Rahmen wie in NO benötigen....das kostet uns aktuell sehr viel an "extra Ressourcen" .
  11. Jowita
    Jowita am 01.10.2019
    Das beschriebene System in Norwegen ist vor allem deshalb sehr interessant, weil es auf die Gemeinden übertragen wurde, was zu einer guten Anpassung des Systems an die Bedingungen und Bedürfnisse in einem gegebenen kleineren Gebiet führt. Sie ist dann besser auf die Bedürfnisse von Erwachsenen zugeschnitten, die lernen und sich qualifizieren wollen. Und auch diejenigen, die ihre Kompetenzen umschulen oder validieren wollen. Mir gefällt eine solche Übertragung des Systems sehr gut, ich möchte, dass es in Polen ähnlich ist.
  12. Karin
    Karin am 01.10.2019
    Lieber Oivind
    Ich glaube es war ursprünglich ein etwas anderer Text auf der Website und ich glaube mich zu erinnern, dass da auch Primar- und Sekundarstufe I erwähnt waren. Aber vielleicht verwechsle ich da etwas.
    Ich möchte ansonsten gerne die Frage von Achim nach der Anerkennung der über Validierung erhaltenen Abschlüsse v.a. durch Arbeitgeber aufgreifen.
    Wird versucht, z.B. durch gezielte Informationskampagnen diese Anerkennung zu verbessern? Wer wäre verantwortlich oder wenigstens interessiert?
  13. Karin
    Karin am 01.10.2019
    Hartmut
    Woran liegt es, dass in Deutschland viele verschiedene Validierungsverfahren erprobt werden? Sind verschiedene Ämter für die Zielgruppen zuständig? Liegt es an der Ländersouveränität? In der Schweiz ist ja auch vieles kantonal geregelt und die Kantone hüten eifersüchtig ihre Zuständigkeiten. Erstaunlicherweise haben sie es aber geschafft, im Bereich der Berufsbildung für Erwachsene ein einigermassen einheitliches Verfahren zu gestalten. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass das in Deutschland schwieriger ist, rein von der Grösse und Anzahl Betroffener und Involvierter her.
  14. Hartmut
    Hartmut am 04.10.2019
    @Karin: Wir haben in DE viele unterschiedliche Förderprojekte für einzelne Zielgruppen meist laufen diese Projekte auch außerhalb des formalen Anerkennungssystems. Das Projekt Valikom wird erstmals direkt bei den Kammern (zuständige Stelle für die formale Anerkennung) durchgeführt. Somit bestehen große Chance für ein formal anerkanntes Validierungsverfahren mit Stempel der zuständigen Stelle. ;-)
  15. Renata Chomińska
    Renata Chomińska am 06.10.2019
    Ich bin froh, dass ich am Projekttreffen in Bergen teilnehmen konnte. Ich war beeindruckt von den Systemlösungen in Norwegen. Mir wurde klar, wie wichtig es ist, die Validierung als gleichwertig mit den formalen Qualifikationen anzuerkennen.
    In Polen ist das Thema der Anerkennung von Handlungskompetenzen berufserfahrener Erwachsener ohne Berufsabschluss noch nicht gesetzlich geregelt und von einem Validierungs-Verfahren, wie es in Norwegen funktioniert, können wir nur noch träumen.
    Die Erwachsenen haben naturlich die Moglichkeit der Validierung von Berufskompetenzen. Das Verfahren liegt jedoch in der Verantwortung der regionalen nichtstaatlichen Berufsbildungseinrichtungen, die die Valiedierung zusammen mit der Polnischen Handelskammer durchführen.
  16. Øivind H. Solheim
    Øivind H. Solheim am 08.10.2019
    Liebe Karin,
    Die durch die Bewertung der tatsächlichen Kompetenzen (Norw. "realkompetanse", 'reelle Kompetenz') in Norwegen erworbene Kompetenz wird formal anerkannt und ist mit der „normalen“ beruflichen Qualifikation gleichgesetzt.
    Diese Kompetenzbewertung ("realkompetanse") ist ein alternativer Weg zu beruflicher Kompetenz, der Erwachsenen offensteht, die bestimmte Kriterien hinsichtlich beruflicher Kompetenz und Kenntnisse erfüllen.
    Die Arbeitgeber können solche Qualifizierten nicht ablehnen.
    Die Behörden haben die Rechtsvorschriften erlassen und das System umgesetzt, mit dem diejenigen, die sich auf diese Weise qualifiziert haben, die gleichen Qualifikationen wie diejenigen, die sich auf herkömmliche Weise für berufliche Kompetenzen qualifiziert haben.
    Alle Interessenten sind darüber informiert.
  17. Øivind H. Solheim
    Øivind H. Solheim am 09.10.2019
    Liebe Franziska,
    Wenn kein Nachschulungsbedarf identifiziert wird (also man verfügt bereits über alle notwendigen Kompetenzen für das jeweilige Bildungslevel) dann gilt folgendes:

    Sobald wir eine gültige Kompetenzbewertung haben und Berufserfahrung und eine Ausbildung gefunden haben, die die Kompetenzanforderungen abdeckt, können wir ein Kompetenzzertifikat ausstellen, das dies belegt. NB! Wir können nur das zugrunde liegende Niveau beurteilen; ex. vg1 / vg2 in einem professionellen Fachbriefrennen.
    Die Anerkennung der Praxis vor dem Bestehen einer Berufsprüfung im Rahmen des Praktikantenprogramms kann daher nur das Berufsbildungsamt vornehmen.

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