Lehrabschlussprüfungen in Österreich bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Ersterer kann entfallen, wenn ein entsprechender Kurs (z.B. KmS3 Büro oder KmS3 Gastro) bei einem akkreditierten Bildungsträger absolviert wurde oder die zuständige Berufsschule feststellt, dass alle theoretischen Kenntnisse vorhanden sind.
Der Prozess des Wiener Anerkennungssystems beginnt daher - nachdem das Berufsinteresse und die Berufserfahrung durch WAFF und AMS abgeklärt wurden und die WKW positiv über die Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung nach §23/5 BAG entschied - mit der Überprüfung der facheinschlägigen Berufserfahrung. Erforderlich sind hierbei nachweisbare Schulungs- und/oder Praxiszeiten im Ausmaß von mindestens der Hälfte der Lehrzeit.
Daraufhin erfolgt, mit Unterstützung der BeraterInnen des WAFF und der Trägerorganisation ZIB Training GmbH, ein „Vorcheck“ in der Form einer Selbsteinschätzung über die Lehrinhalte des Berufsschulstoffes. Vorausgesetzt werden hierbei mindestens 30% des Stoffes in mindestens 50% der einzelnen Fächer bzw. Module.
Die Selbst- wird durch eine Fremdeinschätzung ergänzt: Die Wiener Berufsschulen erheben in einem Kompetenz-Feststellungsverfahren die für den Lehrabschluss zusätzlich erforderlichen Kenntnisse. Die Theorieprüfung zum Erwerb eines Lehrabschlusses entfällt bei einem erfolgreichen Nachweis der notwendigen Kenntnisse im Lehrberuf. Bei Wissenslücken werden diese bei akkreditierten Bildungsinstituten nachgeschult....weitere Infos siehe Anhang!
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