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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben in langer Berufstätigkeit wertvolle Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben. Sie beherrschen Arbeitsanforderungen und Betriebsabläufe. Da Sie jedoch über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, bleiben Ihre Kompetenzen weitgehend verschlossen und unberücksichtigt

Sie sind

  • An- und ungelernte/r Beschäftigte/r oder Arbeitsuchende/r
  • Ausbildungs- oder Studienabbrecher/in mit einschlägiger Berufserfahrung
  • Berufsrückkehrer/in
  • Berufliche Quereinsteiger/in
  • Erwachsene/r mit „entwertetem“ oder nicht anerkanntem Abschluss

 

 

ValiSkills bietet

Ihnen die nötige Unterstützung auf dem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss mittels Externenprüfung oder eines Validierungsverfahrens.

Validierung ihrer Kompetenzen

Der Nachweis Ihrer Handlungskompetenzen und deren unabhängige Bewertung (fachliche Feststellung) sind dabei wichtige Etappen. Sie bilden die Grundlage für eine ihrem Bedarf und ihrer Situation entsprechende, effiziente Qualifizierungsangebote, welche Ihre bisherigen Lernleistungen berücksichtigen und zu einem beruflichen Abschluss führen.

Phasen des Verfahrens

Information und Beratung

  • Beratung zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses
  • Klärung der Zugangsvoraussetzungen

Nachweis und Erfassung

  • Beratung bem Nachweis und der Erfassung vorhandener Kompetenzen
  • Unterstützung bei der Anwendung des ValiSkills- ePortfolio

Begutachtung und Bewertung

  • Bewertung der Unterlagen anhand berufsspezifischer Anforderungen (Indikatoren)
  • Empfehlungen für die individuelle Qualifizierungsplanung zum Berufsabschluss

Nachqualifizierung (bei Bedarf)

  • In Deutschland: Modulare Nachqualifizierung in Vorbereitung auf eine Externenprüfung
  • In der Schweiz: Nachholbildung im Kontext eines Validierungsverfahrens

Option A:
Validierung 

  •  Feststellung der Gleichwertigkeit mit formalem Berufsabschluss (durch die zuständige Stelle)

Option B:
Externenprüfung

  • Berufsabschlussprüfung (außerhalb des formalen Berufsausbildungssystems)

Zertifizierung

  • Zuerkennung des Berufsabschlusses durch die zuständige Stelle (z.B. IHK)